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Voraussetzungen
allgemein
16. Lebensjahr
vollendet
Vorbereitungszeit seit der Prüfung zum 1. Kyu min. 1 Jahr
Nachweis der Teilnahme an einem Kampfrichterlehrgang
Anmeldung beim DKV min. 4 Wochen vor Prüfungstermin
Entrichtung der Prüfungsgebühr von 150 Euro (50 Euro Juniordan)
Wartezeit bei nicht bestandener Dan-Prüfung min. 6 Monate
Voraussetzungen
Praxis
Beherrschung des praktischen Prüfungsprogramms
Voraussetzungen
Theorie (Verein):
Vorlage einer schriftlichen Ausarbeitung mit dem Thema:
Die Ge-
schichte des Karate im Allgemeinen, des Shotokan-Karate im Beson-
deren.
Die Anmeldung zum
1. Dan erfolgt über den Verein. Die sachlichen Vor-aussetzungen werden
hierbei überprüft, für die Überweisung der Prüfungsgebühr an den DKV ist
der Prüfling selbst verantwortlich.
Sowohl Praxis, als
auch Theorie, werden durch den Leitenden Trainer min. 3 Monate vor dem
Prüfungstermin kontrolliert. Die Ausarbeitung des theoretischen Themas
wird mündlich überprüft, ggf. werden praktische Anwendungen abverlangt. |